myne blog

Timesharing loswerden – Ihre Optionen

Timesharing-Vertrag loswerden? Erfahren Sie, welche Optionen Ihnen zur Verfügung stehen, von Widerrufsrecht bis Wiederverkauf, und wie Co-Ownership eine clevere Alternative sein kann.

Timesharing-Verträge bieten auf den ersten Blick eine attraktive Möglichkeit, regelmäßig Urlaub in einer hochwertigen Ferienanlage zu verbringen. Doch für viele Eigentümer entwickeln sich diese Verträge zu einer finanziellen Belastung. Hohe Wartungskosten, eingeschränkte Flexibilität und schwierige Wiederverkaufsbedingungen führen dazu, dass viele Verbraucher nach Möglichkeiten suchen, ihr Timesharing loszuwerden. Dieser Artikel zeigt Ihnen die rechtlichen Grundlagen und praktischen Schritte, um sich aus einem Timesharing-Vertrag zu lösen.

Widerrufsrecht: Erste Möglichkeit zur Vertragsauflösung

Timesharing-Verträge mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr können in Deutschland innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss widerrufen werden. Die Frist beginnt entweder mit der Unterzeichnung des Vertrags oder mit Erhalt der Vertragskopie. Anbieter sind verpflichtet, Verbraucher schriftlich über ihr Widerrufsrecht zu informieren. Fehlende oder unzureichende Widerrufsbelehrung verlängert die Frist auf bis zu ein Jahr und 14 Tage. Der Widerruf muss schriftlich und vorzugsweise per Einschreiben erfolgen. Es dürfen keine Kosten für den Widerruf anfallen.

In der Europäischen Union haben Verbraucher ebenfalls ein 14-tägiges Widerrufsrecht, innerhalb dessen keine Anzahlung verlangt werden darf. Wird der Verbraucher nicht ordnungsgemäß belehrt, verlängert sich die Frist automatisch. Zum Beispiel ist in der Schweiz das Widerrufsrecht auf bestimmte Vertragsbedingungen beschränkt. Daher ist es ratsam, den Vertrag genau zu prüfen oder rechtliche Beratung einzuholen.

Wichtige Punkte zum Widerruf:

  • Kein Widerruf möglich, wenn die Frist verstrichen ist.

  • Fehlende oder unzureichende Widerrufsbelehrung verlängert die Frist auf bis zu ein Jahr und 14 Tage.

  • Wiederrufsrecht variiert von Land zu Land.

  • Der Widerruf muss schriftlich und vorzugsweise per Einschreiben.

  • Es dürfen keine Kosten für den Widerruf anfallen.

Vorsicht bei unseriösen Anbietern

Trotz gesetzlicher Schutzmechanismen gibt es unseriöse Anbieter, die aggressive Verkaufsstrategien anwenden. Verbraucher sollten sich nicht von Gewinnversprechen oder vermeintlich hohen Rabatten unter Druck setzen lassen.

Tipps zum Schutz:

  • Nichts voreilig unterschreiben.

  • Detaillierte Vertragsprüfung vorab vornehmen.

  • Verträge in der eigenen Sprache und mit Bezug auf deutsches Recht abschließen.

  • Keine Anzahlungen leisten, bevor die Widerrufsfrist abgelaufen ist.

Alternativen zum Widerruf

Ist die Widerrufsfrist bereits verstrichen oder gibt es kein Widerrufsrecht, bestehen dennoch Möglichkeiten, sich aus dem Vertrag zu lösen. Dazu zählen:

1. Vertragskündigung:

  • Prüfen Sie, ob Ihr Vertrag eine Kündigungsklausel enthält.

  • Ein Rechtsanwalt kann Prüfungen auf Nichtigkeitsgründen durchführen.

2. Timesharing-Exit-Unternehmen:

  • Einige Dienstleister bieten die Lösung des Vertrags gegen eine Gebühr an.

  • Gründliche Recherche ist notwendig, da unseriöse Anbieter existieren.

3. Wiederverkauf:

  • Verkaufen Sie Ihren Anteil an Dritte über spezialisierte Plattformen.

  • Achten Sie darauf, dass Verträge Einschränkungen zur Übertragung oder Gebühren für Eigentumsübertragungen enthalten.

Fazit

Timesharing loszuwerden erfordert eine sorgfältige Prüfung der individuellen Situation und eine fundierte Entscheidungsfindung. Die besten Strategien sind die Nutzung des Widerrufsrechts, der Wiederverkauf oder die Zusammenarbeit mit vertrauenswürdigen Dienstleistern. Vor jeder Entscheidung sollten Verbraucher ihre Rechte genau kennen und unseriöse Angebote meiden.

Eine attraktive Alternative zum klassischen Timesharing bietet das MYNE Co-Ownership-Modell. Im Gegensatz zum Timesharing, bei dem Käufer lediglich ein zeitlich begrenztes Nutzungsrecht erwerben, werden MYNE Co-Owner zu echten Miteigentümern einer Ferienimmobilie, deren Anteile im Grundbuch eingetragen sind. Dadurch profitieren sie langfristig von möglichen Wertsteigerungen des Objekts.

Zusätzlich haben MYNE Co-Owner ein proportionales Mitspracherecht in allen Angelegenheiten, die ihre Ferienimmobilie betreffen. Sie können ihre Anteile einfach verkaufen, ohne die üblichen Herausforderungen eines Timeshare-Wiederverkaufs. Dank eines intelligenten Buchungssystems und einer professionellen Verwaltung bleibt die Nutzung flexibel, während alle operativen Aufgaben übernommen werden.

Mit echtem Eigentum, finanziellen Vorteilen und hoher Flexibilität bietet MYNE Co-Ownership eine zukunftssichere Lösung im Vergleich zu klassischen Timesharing-Modellen.

MYNE Co-Ownership
Eigentum

Sie erhalten echten Immobilienbesitz im Share Deal mit Grundbuchsicherung

Wertentwicklung

Sie partizipieren proportional an der Wertentwicklung Ihrer Ferienimmobilie, sowie den Vermietungseinnahmen bei vermieteten Objekten

Mitbestimmen

Als Co-Owner haben Sie selbstverständlich ein Mitbestimmungsrecht proportional zu Ihrem Anteil in allen Angelegenheiten, die Ihre Ferienimmobilie betreffen

Verkaufen

Als Co-Owner können Sie Ihren Anteil unkompliziert zum Marktpreis verkaufen

Management

Als Co-Owner behalten Sie die tägliche Kontrolle über die Verwaltung der Immobilie, obwohl MYNE alle Aspekte der Instandhaltung und Administration übernimmt.

Time Share
Eigentum

Bei einem Time Share erwerben Sie ausschließlich Nutzungsrechte, kein Eigentum

Wertentwicklung

Sie profitieren nicht von einer Wertsteigerung der Immobilie

Mitbestimmen

Sie haben kein Mitbestimmungsrecht in Bezug auf die Immobilie

Verkaufen

Der Verkauf von Time Share Anteilen ist häufig kompliziert und langwierig

Management

Sie haben keine tägliche Entscheidungsbefugnis oder Kontrolle über die Verwaltung der Immobilie.

Mehr zu Miteigentum erfahren
Im vergleich

Anteilig ein Ferienhaus kaufen: Was unterscheidet Timesharing und Miteigentum?

Hier geht es zum Artikel
konzept Miteigentum

Miteigentum – werden Sie Miteigentümer/in Ihrer Traumimmobilie

Hier geht es zum Artikel
Erfahrungen

„Der erste Urlaub hat unsere Erwartungen um ein Vielfaches übertroffen…“

Hier geht es zum Artikel
3
2
Cala Murada | Mallorca | Spanien
Villa Murada
209.000 €
pro 1/8-Anteil
inkl. Kaufnebenkosten, Aufwertung und Ausstattung
2
2
Stuben am Arlberg | Vorarlberg | Österreich
Alpside Arlberg II
269.000 €
pro 1/8-Anteil
inkl. Kaufnebenkosten, Aufwertung und Ausstattung
1
1
Santa Ponsa | Mallorca | Spanien
Calido Malgrats
129.000 €
pro 1/8-Anteil
inkl. Kaufnebenkosten, Aufwertung und Ausstattung

Diskrete Vermarktung

3
3
Sa Rapita | Mallorca | Spanien
Sunshine Retreat V
169.000 €
pro 1/8-Anteil
inkl. Kaufnebenkosten, Aufwertung und Ausstattung
3
3.5
Ladis | Tirol | Österreich
Chalet Ladis
239.000 €
pro 1/8-Anteil
inkl. Kaufnebenkosten, Aufwertung und Ausstattung
2
2
Callao Salvaje | Teneriffa | Spanien
Iconic Solaria
189.000 €
pro 1/8-Anteil
inkl. Kaufnebenkosten, Aufwertung und Ausstattung
3
3.5
Kaprun | Salzburg | Österreich
Kaprun Heights
169.000 €
pro 1/8-Anteil
inkl. Kaufnebenkosten, Aufwertung und Ausstattung
2
2
Sa Rapita | Mallorca | Spanien
Es Trenc Horizon
129.000 €
pro 1/8-Anteil
inkl. Kaufnebenkosten, Aufwertung und Ausstattung
3
3
Argegno | Comer See | Italien
Villa Argegno
329.000 €
pro 1/8-Anteil
inkl. Kaufnebenkosten, Aufwertung und Ausstattung

Eigene Traumimmobilie finden!

Erstellen Sie Ihr individuelles Suchprofil und erhalten Sie Zugriff auf exklusive und diskrete Ferienimmobilien, detaillierte Informationen zum Konzept und Empfehlungen passend auf Ihre Wünsche und Anforderungen.

Haben Sie dieses Formular bereits ausgefüllt?
🇩🇪